Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Car Coding Bremen, Florian Engelken, im Bereich Fahrzeugcodierung, Diagnose, Leistungssteigerung und Nachrüstung. Mit der Beauftragung einer Leistung erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Leistungsumfang

2.1 Fahrzeugcodierung

Bei der Fahrzeugcodierung werden Softwareeinstellungen in den Steuergeräten des Fahrzeugs angepasst, um zusätzliche Funktionen freizuschalten oder bestehende zu modifizieren. Die Durchführbarkeit einzelner Codierungen hängt von der vorhandenen Fahrzeugausstattung, der Softwareversion und den technischen Rahmenbedingungen ab. Eine Garantie für die Umsetzbarkeit jeder gewünschten Codierung kann nicht übernommen werden.

Alle Codierungen erfolgen nach bestem fachlichem Wissen und Gewissen. Der Kunde wird vor der Durchführung über die geplanten Änderungen informiert. Codierungen sind in der Regel reversibel und können auf Wunsch rückgängig gemacht werden.

2.2 Diagnose & Fehlerspeicher

Die Diagnose umfasst das Auslesen aller Steuergeräte, die Analyse gespeicherter Fehlercodes sowie die Auswertung von Live-Daten. Der Kunde erhält ein Diagnoseprotokoll und eine Empfehlung zur Fehlerbehebung. Die Diagnose selbst behebt keine Fehler — sie dient ausschließlich der Fehleranalyse.

2.3 Leistungssteigerung (Chiptuning)

Leistungssteigerungen erfolgen durch Optimierung der Motorsoftware. Die angegebenen Leistungswerte sind Circa-Werte und können fahrzeugindividuell variieren. Eine Garantie für exakte Leistungssteigerungen wird nicht übernommen. Der Kunde wird über mögliche Auswirkungen auf Garantie, Versicherung und Betriebserlaubnis aufgeklärt.

2.4 Nachrüstung (z. B. Apple CarPlay)

Nachrüstungen umfassen den Ein- und Ausbau von Hardware-Komponenten sowie die softwareseitige Integration ins Fahrzeug. Die Kompatibilität wird vorab geprüft. Montage und Codierung erfolgen fachgerecht.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Bei Nachrüstungen kann eine Anzahlung zur Material-Beschaffung erforderlich sein.

Sollte sich während der Durchführung herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, wird der Kunde vorab informiert und um Zustimmung gebeten.

4. Termine und Stornierung

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus gebeten. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Abmeldung behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.

Auch von unserer Seite kann es in Ausnahmefällen zu Terminverschiebungen kommen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Codierung

Alle Codierungen werden sorgfältig und nach aktuellem Stand der Technik durchgeführt. Eine Gewährleistung bezieht sich auf die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Codierung. Sollte eine Codierung nicht wie gewünscht funktionieren, wird diese kostenfrei korrigiert oder rückgängig gemacht.

Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden (z. B. Datenverlust, Ausfallzeiten, entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.2 Nachrüstung

Für verbaute Hardware-Komponenten gilt die jeweilige Herstellergarantie. Der fachgerechte Einbau wird gewährleistet. Defekte, die auf Materialfehler oder fehlerhafte Montage zurückzuführen sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung behoben.

5.3 Ausschluss

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Manipulation durch Dritte, Unfälle oder höhere Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für Folgen, die aus der Nutzung freigeschalteter Funktionen resultieren (z. B. Bußgelder bei aktiviertem Video-in-Motion während der Fahrt).

6. Hinweise zu Garantie und Zulassung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Eingriffe in die Fahrzeugsoftware unter Umständen Auswirkungen auf die Herstellergarantie haben können. Dies gilt insbesondere für Leistungssteigerungen (Chiptuning). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vorab bei seinem Fahrzeughersteller bzw. seiner Vertragswerkstatt zu informieren.

Bei Leistungssteigerungen kann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich sein. Die Klärung der Eintragungspflicht und ggf. die Durchführung der Eintragung obliegen dem Kunden. Wir beraten hierzu gerne.

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Nachrüstungen bleiben gelieferte Teile bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Car Coding Bremen.

8. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Car Coding Bremen.

Stand: Juni 2026